Kammerjäger und Schädlingsbekämpfung

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Ratten im Mehrfamilienhaus: Was Mieter, Vermieter und Hausverwaltung jetzt tun müssen


Ratten im Mehrfamilienhaus

Eine Ratte läuft durch den Keller. Am nächsten Abend hört ein Bewohner Kratzen hinter der Küchenwand. Zwei Stockwerke weiter wird Kot in einem Abstellraum gefunden.

Sind das drei einzelne Probleme – oder bewegt sich derselbe Befall bereits durch das Gebäude?

Genau diese Frage macht Ratten im Mehrfamilienhaus schwieriger als einen Befall in einem einzelnen Raum. Keller, Müllplatz, Versorgungsschächte, Rohrleitungen, Innenhöfe und Wohnungen können miteinander verbunden sein. Deshalb sollte nicht nur dort behandelt werden, wo gerade eine Ratte gesehen wurde.

Mieter sollten einen Befall dokumentieren und Vermieter oder Hausverwaltung informieren. Danach muss geklärt werden, wo die Tiere ins Gebäude gelangen und welche Bereiche sie tatsächlich nutzen.

Ratten im Mehrfamilienhaus: Was sollten Sie zuerst tun?

Eine hektische Jagd auf das sichtbare Tier bringt wenig.

Dokumentieren Sie zunächst:

  • Datum und Uhrzeit der Sichtung
  • genauen Fundort
  • Kot oder andere Spuren
  • Nageschäden
  • Geräusche
  • mögliche Löcher oder Gebäudeschäden
  • weitere Sichtungen anderer Bewohner

Fotos können später helfen, verschiedene Meldungen aus dem Haus zusammenzuführen.

Mieter sollten den Befall anschließend möglichst schnell schriftlich dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitteilen.

Das ist nicht nur praktisch sinnvoll. § 536c BGB verpflichtet Mieter dazu, einen während der Mietzeit auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen.

Eine präzise Meldung wie:

ist wesentlich hilfreicher als:

„Im Haus sind Ratten.“

So lässt sich später prüfen, ob weitere Meldungen räumlich zusammenpassen.

Wo verstecken sich Ratten in einem Mehrfamilienhaus?

Wanderratten suchen vor allem geschützte Bereiche mit Zugang zu Nahrung und Wasser.

In einem Mehrfamilienhaus kommen dafür mehrere Zonen infrage.

Keller

Der Keller ist besonders relevant, weil dort Außenbereich, Leitungen und verschiedene Gebäudeteile zusammentreffen können.

Kontrolliert werden sollten insbesondere:

  • Kellerfenster
  • Lichtschächte
  • Außentüren
  • Rohrdurchführungen
  • Bodeneinläufe
  • Versorgungsschächte
  • Lagerräume
  • Hohlräume

Eine Ratte in einem Kellerabteil bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sie genau dort ins Haus gekommen ist.

Müllraum und Müllplatz

Müllbereiche sind interessant, wenn Lebensmittelreste leicht zugänglich sind.

Auffällig sind insbesondere:

  • offene Mülltonnen
  • beschädigte Deckel
  • Müll neben den Behältern
  • Bioabfälle
  • Futterreste
  • regelmäßig verschmutzte Stellplätze

Das Nahrungsangebot erklärt aber nur, warum Ratten einen Bereich aufsuchen.

Zusätzlich braucht es einen Weg zum Gebäude.

Versorgungsschächte

Wasser-, Heizungs-, Elektro- und Abwasserleitungen verlaufen in Mehrfamilienhäusern oft durch mehrere Etagen.

Sind rund um diese Leitungen größere Öffnungen vorhanden, können sich Tiere innerhalb des Gebäudes weiterbewegen.

Deshalb kann eine Sichtung in einer Wohnung ihren Ursprung im Keller haben.

Hof, Garage und Außenbereich

Auch Innenhöfe, Tiefgaragen, Fahrradkeller und wenig genutzte Nebenräume können Teil eines Laufweges sein.

Bei einem Mehrfamilienhaus sollte der Befall deshalb immer als Gebäudefrage betrachtet werden – zumindest so lange, bis der tatsächliche Aktivitätsbereich eingegrenzt wurde.

Woran erkennt man einen echten Rattenbefall?

Nicht jedes Geräusch hinter einer Wand stammt von einer Ratte.

Mehrere Hinweise zusammen machen die Einschätzung deutlich zuverlässiger.

Rattenkot

Rattenkot kann entlang von Laufwegen oder an geschützten Stellen auftreten.

Verdächtige Ausscheidungen sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden.

Nagespuren

Kontrollieren Sie:

  • Kabel
  • Holz
  • Kunststoff
  • Verpackungen
  • Dämmmaterial
  • Rohrbereiche

Frische Schäden können auf aktuelle Aktivität hindeuten.

Lauf- und Schmierspuren

Ratten nutzen häufig dieselben Wege.

Entlang von Wänden können dadurch dunkle, verschmutzte Spuren entstehen.

Geräusche

Kratzen, Scharren oder Nagen wird besonders nachts wahrgenommen.

Geräusche allein beweisen jedoch keinen Rattenbefall. Auch Mäuse oder andere Tiere können ähnliche Laute verursachen.

Geruch

Bei stärkerem oder länger bestehendem Befall kann ein auffälliger Geruch hinzukommen.

Entscheidend bleibt die Kombination mehrerer Spuren.

Wie viele Ratten sind da, wenn man eine sieht?

Wie viele Ratten sind da, wenn man eine sieht?

Diese Google-Frage klingt einfach, hat aber keine seriöse Zahlenantwort.

Aus einer einzigen Sichtung lässt sich nicht ableiten, ob genau zwei, zehn oder zwanzig Tiere vorhanden sind.

Ratten leben sozial und sind häufig im Dunkeln aktiv. Das bedeutet: Eine sichtbare Ratte kann auf weitere Tiere hinweisen, sie beweist aber keine bestimmte Populationsgröße.

Aussagekräftiger sind:

  • wiederholte Sichtungen
  • Spuren an mehreren Stellen
  • mehrere Laufwege
  • frischer Kot
  • zunehmende Nageschäden
  • Aktivität in mehreren Gebäudebereichen

Wer aus „eine Ratte gesehen“ automatisch „es müssen zehn sein“ macht, erzeugt mehr Angst als Erkenntnis.

Der Bio Kammerjäger Mehrfamilienhaus-Check: Wo beginnt der Befall?

Der wichtigste Schritt ist nicht das Aufstellen einer Falle.

Es ist die Frage:

Wo beginnt der Laufweg?

1. Außenbereich prüfen

Beginnen Sie am Gebäude:

  • Müllplatz
  • Hof
  • Kellerfenster
  • Lichtschächte
  • Außentüren
  • Lüftungsöffnungen
  • Fassadenöffnungen
  • Entwässerungsbereiche

2. Keller kontrollieren

Danach folgt der Keller.

Hier sollte besonders auf Stellen geachtet werden, an denen mehrere Gebäudestrukturen zusammentreffen: Leitungen, Türen, Schächte und Außenwände.

3. Meldungen aus verschiedenen Wohnungen vergleichen

Bei einem Mehrfamilienhaus besitzt die Hausverwaltung einen entscheidenden Vorteil:

Sie kann Informationen aus mehreren Wohnungen zusammenführen.

Beispiel:

Wohnung A meldet Kratzgeräusche.

Wohnung B findet Kot.

Im Keller liegen Nagespuren neben einem Versorgungsschacht.

Einzeln wirken diese Hinweise möglicherweise unklar. Zusammen können sie einen Laufweg ergeben.

4. Eintrittsstellen suchen

Wanderratten können sehr kleine Gebäudespalten nutzen.

Besonders kontrolliert werden sollten:

  • Kellerfenster
  • beschädigte Türen
  • Leitungsdurchführungen
  • Lüftungen
  • Entwässerung
  • beschädigtes Mauerwerk

5. Erst danach die Bekämpfung planen

Eine nachhaltige Maßnahme muss zwei Dinge gleichzeitig lösen:

den vorhandenen Befall und den Zugang zum Gebäude.

Bleibt der Zugang offen, kann nach der Bekämpfung erneut Aktivität entstehen.

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Wie kommen Ratten überhaupt ins Mehrfamilienhaus

Ratten gelangen nicht deshalb ins Gebäude, weil es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

Entscheidend sind erreichbare Zugänge, Nahrung und geeignete Rückzugsorte.

Mögliche Eintrittsstellen sind:

  • Kellerfenster
  • Türspalten
  • Leitungsdurchführungen
  • Lüftungsöffnungen
  • beschädigte Bauteile
  • Abwasser- und Kanalisationsbereiche

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Wanderratten häufig in Kellern großer Mietwohnanlagen vorkommen und unter anderem über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse in Wohngebäude gelangen können.

Speisereste sollten außerdem nicht über die Toilette entsorgt werden. Sie erhöhen das Nahrungsangebot im Kanalsystem.

Bio Kammerjäger berücksichtigt deshalb bei Ratten nicht nur das sichtbare Tier, sondern auch Laufwege, Gebäudeeintritte und erreichbare Nahrungsquellen.

[INTERNER LINK IM CMS: Ankertext „Ratten & Mäuse“ zur entsprechenden Bio-Kammerjäger-Leistung beziehungsweise Startseite]

Was müssen Mieter bei Ratten im Mehrfamilienhaus tun?

Mieter sollten einen Befall nicht verschweigen und auch nicht mehrere Wochen beobachten, ob das Problem von selbst verschwindet.

Der sinnvollste Ablauf ist:

  1. Sichtung und Spuren dokumentieren.
  2. Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich informieren.
  3. Betroffenen Bereich möglichst genau nennen.
  4. Lebensmittel und Tierfutter sichern.
  5. Eigenmächtiges Auslegen von Gift in Gemeinschaftsbereichen vermeiden.
  6. Informationen über weitere Sichtungen an die Hausverwaltung weitergeben.

Nach § 536c BGB muss ein während der Mietzeit auftretender Mangel dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden.

Die Meldung ist besonders wichtig, weil ein Mehrfamilienhaus nur dann sinnvoll untersucht werden kann, wenn die einzelnen Hinweise zusammengeführt werden.

Was müssen Vermieter und Hausverwaltung tun?

Für Vermieter und Hausverwaltungen beginnt die Arbeit nicht mit der Frage:

„In welcher Wohnung wurde die Ratte gesehen?“

Sondern mit:

„Welche Bereiche des Gebäudes hängen mit dieser Sichtung zusammen?“

§ 535 BGB verpflichtet den Vermieter grundsätzlich dazu, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Praktisch sollte bei einem relevanten Rattenbefall daher geprüft werden:

  • wo Sichtungen gemeldet wurden
  • ob Gemeinschaftsbereiche betroffen sind
  • ob weitere Wohnungen Spuren aufweisen
  • welche Zugänge vorhanden sind
  • ob bauliche Schäden bestehen
  • ob Kanalisation oder Entwässerung eine Rolle spielen
  • welche Nahrungsquellen erreichbar sind

Erst danach lässt sich der notwendige Umfang der Bekämpfung sinnvoll festlegen.

Warum nur eine Wohnung zu behandeln oft nicht reicht

Stellen Sie sich folgenden Fall vor:

Eine Ratte taucht in einer Erdgeschosswohnung auf.

Dort wird eine Falle aufgestellt und das Tier gefangen.

Das Problem scheint gelöst.

Der tatsächliche Weg sieht jedoch so aus:

Müllplatz → Keller → Rohrdurchführung → Versorgungsschacht → Erdgeschosswohnung

Dann wurde zwar die sichtbare Ratte entfernt, der komplette Zugang bleibt aber offen.

Genau darin liegt einer der größten Unterschiede zwischen einem einzelnen Wohnraum und einem Mehrfamilienhaus.

Eine wirksame Untersuchung sollte deshalb nicht künstlich an der Wohnungstür enden.

Wer zahlt die Rattenbekämpfung: Mieter oder Vermieter?

In vielen Fällen liegt die Organisation der Beseitigung beim Vermieter, weil dieser nach § 535 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten muss.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder denkbare Fall identisch ist.

Hat ein Mieter einen Befall nachweisbar selbst verursacht, kann die Kostenfrage anders aussehen.

Wichtig ist das Wort nachweisbar.

Ein Müllbeutel vor einer Wohnung beweist nicht automatisch, dass genau dieser Bewohner einen Rattenbefall im gesamten Keller verursacht hat.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern sollte deshalb zuerst die tatsächliche Ursache untersucht werden.

Ratten und Mietminderung: Keine pauschalen Prozentzahlen

Ein relevanter Schädlingsbefall kann die Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung beeinträchtigen.

§ 536 BGB regelt die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.

Was daraus für die konkrete Miethöhe folgt, hängt aber von der tatsächlichen Beeinträchtigung ab.

Eine Ratte im entfernten Außenbereich ist nicht dasselbe wie wiederholte Rattenaktivität innerhalb einer Wohnung.

Deshalb sollte man Suchergebnisse wie:

„Ratten = immer 20 Prozent Mietminderung“

nicht als allgemeine Regel behandeln.

Wer eine Mietminderung erwägt, sollte den Befall dokumentieren und bei Unsicherheit rechtlichen Rat, etwa bei einem Mieterverein oder Fachanwalt, einholen.

Sind Ratten im Mehrfamilienhaus meldepflichtig?

Auch hier ist eine pauschale bundesweite Aussage problematisch.

Das Bundesportal weist bei Rattenmeldungen ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete Leistung von der ausgewählten Region abhängt.

Auf öffentlichen Flächen sollen Ratten beziehungsweise entsprechende Hinweise dem Eigentümer oder der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Für private Grundstücke können zusätzliche landesrechtliche und kommunale Vorschriften gelten.

Das zeigt beispielsweise Hamburg: Dort müssen Ratten auf öffentlichem Grund gemeldet werden, während Eigentümer auf Privatgrund unverzüglich für die Bekämpfung sorgen müssen.

Deshalb gilt für ein bundesweit ausgerichtetes Mehrfamilienhaus:

Neben der Meldung an Vermieter oder Hausverwaltung sollte bei bestätigtem Befall geprüft werden, welche Vorschriften die eigene Kommune vorgibt.

Sind Ratten im Mehrfamilienhaus gefährlich?

Ein bestätigter Rattenbefall sollte nicht ignoriert werden.

Ratten können Lebensmittel oder Flächen über Kot und Urin verunreinigen und Materialien beschädigen.

Besonders relevant sind Nageschäden an:

  • Kabeln
  • Dämmmaterial
  • Verpackungen
  • Holz
  • Kunststoffteilen

Direkter Kontakt mit Tieren und Ausscheidungen sollte vermieden werden.

Auch hier hilft ein nüchterner Ansatz mehr als Panik:

Spuren sichern, Bereich eingrenzen, Ursache feststellen, gezielt handeln.

Sollte jeder Keller vorsorglich Rattengift bekommen?

Nein.

Giftköder sollten nicht pauschal verteilt werden, nur weil irgendwo im Gebäude einmal eine Ratte gesehen wurde.

Seit dem 1. Juli 2026 werden Rodentizide in Deutschland nicht mehr für die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung neu zugelassen. Nach den entsprechenden Übergangsfristen dürfen sie nur noch bei zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden.

Gerade in einem Mehrfamilienhaus kommt hinzu, dass Gemeinschaftsräume von vielen Menschen genutzt werden können und Kinder oder Haustiere Zugang haben könnten.

Ein professionelles Konzept kann stattdessen aus mehreren Bausteinen bestehen:

  • Befallsermittlung
  • Monitoring
  • geeignete Fallen oder gesicherte Ködersysteme
  • Nachkontrolle
  • Beseitigung von Nahrungsquellen
  • bauliche Sicherung

Bio Kammerjäger richtet die Vorgehensweise deshalb nach dem tatsächlichen Befund aus und nicht nach einer Standardlösung für jedes Gebäude.

Wie verhindert man, dass die Ratten zurückkommen?

Eine erfolgreiche Bekämpfung endet nicht mit dem letzten Fang.

Besonders wichtig sind:

Müll richtig sichern

Müllbehälter sollten geschlossen und der Bereich sauber gehalten werden.

Lebensmittel und Tierfutter schützen

Lebensmittel gehören in geschlossene Behälter. Tierfutter sollte nicht dauerhaft frei zugänglich lagern.

Essensreste nicht in die Toilette werfen

So wird das Nahrungsangebot in der Kanalisation nicht unnötig erhöht.

Gebäudeschäden beseitigen

Gefundene Zugänge sollten nach der Befallskontrolle fachgerecht geschlossen werden.

Gemeinschaftsbereiche kontrollieren

Keller, Müllraum, Tiefgarage und technische Bereiche verdienen auch nach der Bekämpfung Aufmerksamkeit.

[BILD 3 EINFÜGEN]

Bildidee: Checkliste für Bewohner und Hausverwaltung mit Müll, Keller, Schächten, Türen und Abflüssen.

Alt-Text: Ratten im Mehrfamilienhaus vorbeugen – Checkliste für Bewohner und Hausverwaltung

Häufige Fragen zu Ratten im Mehrfamilienhaus

Wie viele Ratten sind da, wenn man eine sieht?

Eine Sichtung erlaubt keine seriöse Hochrechnung auf eine bestimmte Anzahl. Ratten leben sozial und sind überwiegend nachts aktiv. Wiederholte Sichtungen, Kot, Laufwege und Spuren an mehreren Stellen sind für die Einschätzung aussagekräftiger als eine erfundene feste Zahl.

Wer ist verpflichtet, Ratten zu bekämpfen?

Bei einem nicht vom Mieter verursachten Befall liegt die Organisation der Mängelbeseitigung regelmäßig beim Vermieter beziehungsweise bei der Hausverwaltung. Die konkrete Kosten- und Verantwortungsfrage hängt jedoch von Ursache und Einzelfall ab.

Was tun, wenn Ratten unter dem Haus sind?

Nicht nur den sichtbaren Ausgang behandeln. Keller, Fundamentbereiche, Kanalisation, Leitungen, Laufwege und mögliche Futterquellen sollten zusammen betrachtet werden.

Welche Anzeichen deuten auf Ratten im Haus hin?

Typische Hinweise sind Kot, Nagespuren, wiederkehrende Laufwege, nächtliche Kratz- oder Nagegeräusche und mehrere Sichtungen.

Hört man Ratten in einer Wohnung?

Das ist möglich. Bewegungen in Hohlräumen, Leitungsbereichen oder Zwischendecken können hörbar sein. Geräusche allein bestimmen die Tierart jedoch nicht sicher.

Können Ratten aus dem Keller in Wohnungen gelangen?

Ja, wenn geeignete Verbindungen bestehen. Leitungsdurchführungen, Versorgungsschächte, Hohlräume und andere Gebäudestrukturen können Wege zwischen Bereichen schaffen.

Muss ein Mieter den Befall schriftlich melden?

§ 536c BGB verlangt eine unverzügliche Anzeige des Mangels an den Vermieter. Schriftliche Dokumentation ist praktisch sinnvoll, weil Zeitpunkt und Inhalt später nachvollziehbar bleiben.

Darf ich selbst Gift im Keller auslegen?

Eigenmächtiges Auslegen von Gift in einem gemeinsam genutzten Keller ist keine sinnvolle Standardmaßnahme. Bei bestätigtem Befall sollten zugelassene Mittel nur entsprechend ihren Sicherheits- und Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden.

Ratten im Mehrfamilienhaus gezielt bekämpfen – Bio Kammerjäger

Ein Mehrfamilienhaus sollte bei Ratten nicht Wohnung für Wohnung betrachtet werden.

Die entscheidenden Fragen lauten:

Wo gelangen die Tiere hinein?

Welche Bereiche verbinden ihre Laufwege?

Wo finden sie Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten?

Welche Zugänge müssen nach der Bekämpfung dauerhaft gesichert werden?

Bio Kammerjäger unterstützt Privatkunden, Vermieter und Hausverwaltungen bei der Einordnung und Bekämpfung von Rattenproblemen. Gerade bei mehreren Fundorten ist eine koordinierte Kontrolle sinnvoll, damit nicht nur einzelne Tiere entfernt werden, während die eigentliche Ursache bestehen bleibt.

So wird aus einzelnen Meldungen im Haus ein gemeinsamer Plan für Befall, Zugang und Prävention.

Eine Ratte läuft durch den Keller – und plötzlich diskutiert das ganze Haus darüber, aus welcher Wohnung sie gekommen sein könnte.

Genau dort beginnt häufig der falsche Ansatz.

Bei Ratten im Mehrfamilienhaus sollte nicht nur der Raum untersucht werden, in dem ein Tier gesehen wurde. Keller, Müllbereiche, Hof, Rohr- und Kabeldurchführungen, Versorgungsschächte, Abwasseranschlüsse und angrenzende Wohnungen können miteinander verbunden sein.

Deshalb braucht ein Mehrfamilienhaus eine andere Vorgehensweise als eine einzelne Wohnung: Befall dokumentieren, Hausverwaltung beziehungsweise Vermieter informieren, Ausbreitungswege prüfen und die Ursache gebäudeweit eingrenzen.

Ratten im Mehrfamilienhaus: Was ist jetzt zuerst zu tun?

Wer eine Ratte entdeckt, sollte zunächst den Fund dokumentieren.

Notieren Sie:

  • Datum und Uhrzeit
  • genauen Fundort
  • Anzahl der gesehenen Tiere
  • mögliche Kot- oder Nagespuren
  • auffällige Geräusche
  • sichtbare Löcher oder beschädigte Bauteile

Mieter sollten einen relevanten Befall anschließend unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitteilen. § 536c BGB verpflichtet Mieter dazu, während der Mietzeit auftretende Mängel ohne unnötige Verzögerung anzuzeigen.

Eine schriftliche Meldung ist praktisch besonders hilfreich, weil Fundort und Zeitpunkt später nachvollziehbar bleiben.

Nicht sinnvoll ist es dagegen, dass verschiedene Bewohner unabhängig voneinander Gift oder Fallen in Gemeinschaftsbereichen verteilen.

In einem Mehrfamilienhaus muss klar sein, welche Maßnahmen wo stattfinden und wer sie koordiniert.

Wo halten sich Ratten im Mehrfamilienhaus besonders häufig auf?

Wanderratten suchen Nahrung, Wasser und geschützte Rückzugsorte. Das Umweltbundesamt nennt unter anderem Kanalisationen, Keller und Wohngebäude als typische Lebensräume. Auch größere Mietwohnanlagen können betroffen sein.

Ratten im Keller

Der Keller ist einer der wichtigsten Kontrollbereiche.

Besonders interessant sind:

  • Kellerfenster
  • Außentüren
  • Lichtschächte
  • Rohrdurchführungen
  • Versorgungsschächte
  • Lagerräume
  • Bodeneinläufe
  • defekte Mauerstellen

Kot in einem Kellerabteil beweist allerdings nicht automatisch, dass genau dort der Eintritt ins Gebäude liegt.

Ratten können innerhalb eines Kellerbereichs weite Wege zurücklegen.

Ratten im Müllraum oder Hof

Müllräume und Müllstellplätze können einen Befall begünstigen, wenn Nahrung für Ratten erreichbar ist.

Überfüllte Behälter, danebenliegende Abfälle oder offene Bioabfälle sollten deshalb nicht nur aus hygienischen Gründen beseitigt werden.

Die Ursache kann trotzdem zusätzlich baulich sein.

Ein geschlossenes Müllsystem bringt wenig, wenn beispielsweise ein großer Zugang zum Keller offen bleibt.

Versorgungsschächte und Rohrdurchführungen

In Mehrfamilienhäusern verlaufen Wasser-, Heizungs-, Abwasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen oft durch mehrere Gebäudebereiche.

Öffnungen rund um solche Installationen können Verbindungen zwischen Keller, Schächten und Wohnungen schaffen.

Darum sollte eine Kontrolle nicht bei der ersten sichtbaren Ratte enden.

Ratten in einer einzelnen Wohnung

Taucht eine Ratte direkt in einer Wohnung auf, sollte geprüft werden, wie sie dorthin gelangen konnte.

Mögliche Wege können je nach Gebäude über:

  • Keller
  • Leitungsbereiche
  • Hohlräume
  • Versorgungsschächte
  • offene Gebäudestellen
  • Entwässerungswege

führen.

Eine Ratte in Wohnung 3 bedeutet also nicht automatisch, dass die Ursache ausschließlich in Wohnung 3 liegt.

Woran erkennt man einen Rattenbefall im Mehrfamilienhaus?

Eine einzelne Sichtung ist ein wichtiger Hinweis. Deutlich aussagekräftiger wird die Situation, wenn weitere Spuren hinzukommen.

Typische Hinweise sind:

Kot

Rattenkot kann entlang regelmäßig genutzter Laufwege, in Kellern oder an geschützten Stellen auftreten.

Nagespuren

Ratten können Verpackungen, Holz, Kunststoff, Dämmstoffe und Kabel beschädigen.

Lauf- und Schmierspuren

Wanderratten laufen häufig dieselben Wege entlang von Wänden und anderen geschützten Kanten. Das Umweltbundesamt beschreibt diese regelmäßig benutzten Routen als Wechsel.

Geräusche

Kratzen, Laufen oder Nagen können insbesondere nachts auffallen.

Geräusche allein reichen jedoch nicht zur sicheren Tierbestimmung. Auch Mäuse oder andere Tiere können ähnliche Geräusche verursachen.

Wenn die Spuren eher zu Mäusen passen, finden Sie ergänzende Informationen bei Xattack unter Mäusebekämpfung.

Der Xattack Schädlingsbekämpfung Mehrfamilienhaus-Check: Wo liegt die Ursache?

Der wichtigste Unterschied zwischen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus ist die Zahl der miteinander verbundenen Bereiche.

Deshalb sollte die Ursachenprüfung nicht wohnungsweise, sondern vom Gebäude aus gedacht werden.

Schritt 1: Außenbereich prüfen

Kontrolliert werden sollten unter anderem:

  • Hof
  • Müllbereich
  • Kellereingänge
  • Lichtschächte
  • Außenwände
  • Lüftungsöffnungen
  • Entwässerungsbereiche

Schritt 2: Keller als Verteilerbereich betrachten

Ein Keller verbindet häufig mehrere Gebäudeteile.

Besonders relevant sind Bereiche, an denen Rohrleitungen, Schächte oder Türen zusammentreffen.

Schritt 3: Spuren räumlich vergleichen

Gibt es nur an einer Stelle Kot?

Oder finden sich Hinweise:

  • in mehreren Kellerabteilen
  • im Müllraum
  • entlang einer Kellerwand
  • neben einem Schacht
  • in mehreren Wohnungen?

Die Verteilung kann helfen, den Laufweg zu verstehen.

Schritt 4: Gebäudeschäden suchen

Wanderratten können laut Umweltbundesamt Öffnungen von etwa zwei Zentimetern nutzen. Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse werden ausdrücklich als mögliche Eintrittswege genannt.

Schritt 5: Ursache und Bekämpfung verbinden

Nur Tiere zu entfernen reicht häufig nicht.

Bleiben Nahrung, Rückzugsorte oder ein Gebäudezugang unverändert bestehen, bleibt auch das Risiko eines erneuten Befalls bestehen.

[BILD 2 EINFÜGEN]

Bildidee: Gebäude-Check mit Pfeilen Hof → Müllraum → Keller → Versorgungsschacht → Wohnungen.

Alt-Text: Rattenbefall im Mehrfamilienhaus systematisch nach Laufwegen und Zugängen prüfen

Was müssen Mieter bei Rattenbefall tun?

Die wichtigste Pflicht des Mieters ist zunächst die Meldung.

§ 536c BGB verlangt, dass ein während der Mietzeit auftretender Mangel unverzüglich dem Vermieter angezeigt wird.

Für die Praxis bedeutet das:

Dokumentieren Sie die Sichtung oder Spuren und informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich.

Beschreiben Sie möglichst konkret:

„Ratte am 15. September gegen 22:30 Uhr im Kellerflur neben Raum 12 gesehen“

ist wesentlich nützlicher als:

„Wir haben Ratten im Haus.“

Mieter sollten außerdem Lebensmittel und Tierfutter sicher lagern und keine Essensreste in Gemeinschaftsbereichen zurücklassen.

Vor einer eigenständigen Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers sollte die Kostenfrage mit Vermieter oder Hausverwaltung geklärt werden, sofern kein echter Notfall vorliegt.

Was müssen Vermieter und Hausverwaltung tun?

§ 535 BGB verpflichtet den Vermieter, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Bei einem relevanten Rattenbefall reicht es deshalb nicht, die Meldung lediglich an die Bewohner weiterzuleiten.

Die praktische Aufgabe besteht darin, den Befall einzugrenzen und geeignete Maßnahmen zu koordinieren.

In einem Mehrfamilienhaus kann das bedeuten:

  1. gemeldete Fundstellen zusammenzuführen,
  2. Gemeinschaftsflächen zu prüfen,
  3. einen geeigneten Fachbetrieb einzuschalten,
  4. mögliche bauliche Ursachen festzustellen,
  5. notwendige Zugänge nach der Bekämpfung zu sichern,
  6. betroffene Bewohner über relevante Maßnahmen zu informieren.

Besonders wichtig ist eine zentrale Dokumentation.

Wenn Mieter A eine Ratte im Keller meldet und Mieter B drei Tage später Nagespuren im Abstellraum entdeckt, sollten diese Informationen nicht als zwei voneinander unabhängige Fälle behandelt werden.

Wer zahlt den Kammerjäger bei Ratten im Mehrfamilienhaus?

Eine pauschale Antwort für jede Situation wäre zu einfach.

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Erhaltung der Mietsache zuständig. Bei einem nicht vom Mieter verursachten relevanten Schädlingsbefall liegt die Beseitigung daher normalerweise im Verantwortungsbereich der Vermieterseite.

Anders kann die Situation aussehen, wenn nachweisbar ein bestimmtes Verhalten eines Mieters unmittelbar den Befall verursacht hat.

Dabei sollte nicht aufgrund einer bloßen Vermutung entschieden werden.

Ein Müllbeutel auf einem Balkon beweist beispielsweise noch nicht automatisch, dass genau dieser Bewohner die Ursache eines gebäudeweiten Rattenbefalls ist.

Akute Bekämpfung oder laufende Prävention?

Auch bei den Betriebskosten ist diese Unterscheidung wichtig.

Die Betriebskostenverordnung nennt die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung grundsätzlich als mögliche Betriebskosten. Betriebskosten müssen jedoch ihrem Wesen nach laufend entstehen.

Eine einmalige akute Mängelbeseitigung ist daher anders zu bewerten als vertraglich vereinbarte, laufende Präventionsmaßnahmen. Bei konkreten Abrechnungsfragen sollte der Mietvertrag beziehungsweise rechtlicher Rat herangezogen werden.

Mietminderung bei Ratten: Was gilt wirklich?

Ein erheblicher Rattenbefall kann einen Mietmangel darstellen.

§ 536 BGB sieht vor, dass die Miete bei einem Mangel, der die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigt, angemessen herabgesetzt sein kann.

Entscheidend ist jedoch der konkrete Fall.

Eine Ratte im Hof ist nicht mit einem massiven Befall innerhalb einer Wohnung gleichzusetzen.

Genau deshalb würde Xattack Schädlingsbekämpfung keine pauschale Prozentzahl wie „10 %“, „50 %“ oder „80 %“ als allgemeine Empfehlung nennen.

Gerichtsurteile können Orientierung geben, sind aber immer an die konkreten Umstände ihres Falls gebunden. Mietrecht.com nennt beispielsweise ältere Entscheidungen zu Ratten auf Balkon oder im Hof, weist aber selbst darauf hin, dass die Höhe von Art und Ausmaß der Beeinträchtigung abhängt.

Wer eine Mietminderung erwägt, sollte den Befall dokumentieren, den Vermieter informieren und bei Unsicherheit Mietverein oder Rechtsberatung einbeziehen.

Sind Ratten im Mehrfamilienhaus meldepflichtig?

Für Deutschland gibt es hier keine einzige einfache Regel, die überall identisch gilt.

§ 17 IfSG erlaubt Maßnahmen der zuständigen Behörden gegen Gesundheitsschädlinge und ermächtigt die Länder, nähere Regeln zu Feststellung, Anzeige und Bekämpfung zu schaffen.

Deshalb können sich die Pflichten regional unterscheiden.

Berlin hat beispielsweise seit Mai 2026 eine neue Schädlingsbekämpfungsverordnung; die Berliner Gesundheitsverwaltung weist darauf hin, dass insbesondere Rattenbefall an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden muss.

Das Bundesportal weist bei Rattenmeldungen ebenfalls ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben zur Leistung vom ausgewählten Ort abhängen.

Für einen Artikel mit bundesweiter Zielgruppe ist deshalb die richtige Empfehlung:

Prüfen Sie bei bestätigtem Rattenbefall zusätzlich die Vorgaben Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Gesundheits- oder Ordnungsamtes.

Warum eine Bekämpfung nur in einer Wohnung oft nicht reicht

Das ist der wichtigste Unterschied beim Mehrfamilienhaus.

Stellen Sie sich vor, eine Ratte wird in einer Erdgeschosswohnung gefangen.

Die eigentliche Route führt aber:

vom Hof durch ein beschädigtes Kellerfenster → durch den Keller → entlang eines Versorgungsschachts → bis zur Wohnung.

Wird ausschließlich in der Wohnung eine Falle aufgestellt, bleibt der komplette Zugangsweg bestehen.

Bei mehreren Wohnungen oder Gemeinschaftsflächen sollte deshalb geprüft werden, ob der Befall zusammenhängt.

Relevante Bereiche können sein:

  • Keller
  • Müllraum
  • Tiefgarage
  • Hof
  • Versorgungsschächte
  • Abwasserleitungen
  • Lagerräume
  • technische Räume
  • angrenzende Wohnungen

Das bedeutet nicht, dass jede Wohnung automatisch behandelt werden muss.

Es bedeutet, dass die Ausbreitung nicht künstlich an der Wohnungstür beendet werden darf.

Wie kommen Ratten in ein Mehrfamilienhaus?

Ratten suchen Nahrung, Wasser und geschützte Rückzugsorte.

Der Zugang kann je nach Gebäude über Kellerfenster, Türen, Lüftungen, Leitungsdurchführungen, beschädigte Bauteile oder Kanalisationsverbindungen erfolgen.

Das Umweltbundesamt nennt unter anderem Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse als typische Eintrittswege in Wohngebäude.

Gerade in größeren Häusern entsteht daraus ein wichtiges Prinzip:

Der Eingang ins Gebäude und der spätere Fundort können weit auseinanderliegen.

Weitere Informationen zu Ratten und Mäusen finden Sie bei Xattack Schadnagerbekämpfung.

Was können alle Bewohner sofort zur Vorbeugung beitragen?

Auch wenn die Hausverwaltung die Bekämpfung koordiniert, können Bewohner Bedingungen reduzieren, die Ratten Nahrung bieten.

Dazu gehören:

  • Mülltonnen geschlossen halten
  • keine Lebensmittel neben Müllbehältern abstellen
  • Tierfutter nicht offen lagern
  • Vogelfutter nicht großflächig auf den Boden werfen
  • keine Speisereste über die Toilette entsorgen
  • Kellertüren geschlossen halten
  • auffällige Gebäudeschäden melden

Das Umweltbundesamt betont besonders die Bedeutung von Nahrung und Nistmöglichkeiten und rät davon ab, Speisereste über die Toilette zu entsorgen.

[BILD 3 EINFÜGEN]

Bildidee: Infografik „7 Dinge, die Bewohner eines Mehrfamilienhauses gegen Ratten tun können“.

Alt-Text: Ratten im Mehrfamilienhaus vorbeugen – Müll, Lebensmittel und Gebäudezugänge sichern

Sollte im Mehrfamilienhaus vorsorglich Rattengift ausgelegt werden?

Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung sollte nicht als allgemeine Standardlösung betrachtet werden.

Das Umweltbundesamt informiert, dass Rodentizide seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr für die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung neu zugelassen werden. Nach den Übergangsfristen sollen Rodentizide nur noch bei zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden.

In einem Mehrfamilienhaus ist das besonders relevant, weil Kinder, Haustiere und viele unterschiedliche Nutzer Zugang zu Gemeinschaftsflächen haben können.

Geeignete Verfahren sollten deshalb zum bestätigten Befall und zum Gebäude passen.

Mehr über unterschiedliche Verfahren finden Sie bei Methoden der Schädlingsbekämpfung.

Häufige Fragen zu Ratten im Mehrfamilienhaus

Wie viele Ratten sind da, wenn man eine sieht?

Aus einer einzelnen Sichtung lässt sich keine verlässliche Zahl ableiten. Ratten sind soziale Tiere und überwiegend im Dunkeln aktiv, aber ein sichtbares Tier beweist weder eine bestimmte Gruppengröße noch automatisch eine große Population. Entscheidend sind zusätzliche Spuren und wiederholte Aktivität.

Wer muss Ratten in einem Mehrfamilienhaus bekämpfen?

Bei einem nicht vom Mieter verursachten relevanten Befall liegt die Organisation der Mängelbeseitigung normalerweise beim Vermieter beziehungsweise bei der von ihm eingesetzten Hausverwaltung. Der genaue Fall kann jedoch von Ursache, Eigentumsstruktur und örtlichen Regelungen abhängen.

Muss der Mieter Ratten melden?

Ein während der Mietzeit auftretender Mangel muss nach § 536c BGB dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Eine schriftliche Meldung mit Fundort, Datum und Fotos ist praktisch sinnvoll.

Sind Ratten im Keller Sache des Vermieters?

Bei einem Gemeinschaftskeller und einem nicht vom Mieter verursachten Befall ist die Gebäudeverwaltung beziehungsweise Vermieterseite typischerweise der erste Ansprechpartner. Zusätzlich sollte geprüft werden, wie die Tiere in den Keller gelangen.

Was tun, wenn Ratten unter dem Haus sind?

Nicht nur einzelne Tiere bekämpfen. Fundort, Löcher, Laufwege, Keller, Leitungen, Entwässerung und mögliche Gebäudeeintritte sollten zusammen betrachtet werden.

Kann der Vermieter die Kosten auf einen Mieter übertragen?

Das kann relevant werden, wenn ein konkreter Mieter den Befall nachweisbar verursacht hat. Eine bloße Vermutung reicht für eine seriöse Ursachenbewertung nicht aus.

Darf man wegen Ratten die Miete mindern?

Ein erheblicher Befall kann einen Mietmangel darstellen und § 536 BGB kann eine Mietminderung ermöglichen. Die richtige Höhe hängt jedoch vom Einzelfall ab. Vor einer eigenständigen Kürzung sollte bei Unsicherheit rechtlicher Rat eingeholt werden.

Sind Ratten überall in Deutschland meldepflichtig?

Nein, eine pauschale bundesweit identische Meldepflicht sollte nicht behauptet werden. Die Regelungen können auf Landes- und kommunaler Ebene unterschiedlich ausgestaltet sein. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Kommune.

Ratten im Mehrfamilienhaus gemeinsam lösen – Xattack Schädlingsbekämpfung

Bei einem Mehrfamilienhaus reicht es selten, nur die Stelle zu betrachten, an der eine Ratte gesehen wurde.

Entscheidend sind drei Fragen:

Wo gelangen die Tiere in das Gebäude?

Welche Bereiche nutzen sie innerhalb des Hauses?

Welche Ursache muss beseitigt werden, damit der Befall nicht zurückkehrt?

Genau deshalb sollte ein Befall in Keller, Hof, Müllraum oder Wohnung als mögliches Gebäudeproblem betrachtet werden, bis die tatsächlichen Laufwege geklärt sind.

Xattack Schädlingsbekämpfung unterstützt bei der Vermittlung an einen passenden Schädlingsbekämpfer. Der Fachbetrieb kann den Befall vor Ort beurteilen, relevante Gebäudebereiche kontrollieren und geeignete Maßnahmen mit Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümer abstimmen.

So entsteht aus mehreren einzelnen Rattenmeldungen ein koordinierter Plan für das gesamte Gebäude.

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