Marder vertreiben & vergrämen: Rechtssicher mit Xattack
Sie hören Poltern und Kratzen auf dem Dachboden? Xattack vermittelt Ihnen geprüfte Fachbetriebe für professionelle Marderabwehr, diskret und rund um die Uhr erreichbar. Steinmarder unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht — anders als etwa Wespen oder Hornissen stehen sie nicht unter Naturschutz, dürfen aber ebenso wenig eigenmächtig gefangen oder getötet werden. Das ist ausschließlich Jägern oder von der Jagdbehörde beauftragten Kammerjägern vorbehalten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Marder vertreiben: Was rechtlich erlaubt ist – und was nicht
In Deutschland gilt für Marder eine gesetzliche Schonzeit, meist vom 1. März bis zum 15. Oktober. In dieser Zeit ist jede Form der Bejagung untersagt, um verwaiste Jungtiere zu verhindern. Erlaubt sind ganzjährig ausschließlich tierschonende Vergrämungsmaßnahmen — das gezielte Vertreiben mittels Licht, Geräuschen oder Gerüchen, sowie das Abdichten von Zugängen wie Lüftungsgittern oder Dachluken. Bevor bauliche Abdichtungen vorgenommen werden, muss sichergestellt sein, dass sich kein Marder mehr im Gebäude befindet — insbesondere keine Jungtiere, die sonst qualvoll verenden würden. Hausmittel wie Hundehaare, Essig oder WC-Steine gelten unter Fachleuten als weitgehend wirkungslos, da sich Marder rasch an diese Gerüche gewöhnen.
Während der Vergrämung gehen die vermittelten Kammerjäger sorgfältig und diskret vor, mit neutralen Einsatzfahrzeugen ohne erkennbare Werbeaufdrucke. Sie inspizieren das Gebäude, identifizieren mögliche Einstiegsstellen und setzen geprüfte, umweltschonende Vergrämungsmittel ein. Kammerjäger werden regelmäßig geschult, damit die Marderabwehr stets nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtssicher durchgeführt wird.
Zu den Leistungen der Kammerjäger bei der Marderabwehr gehört:
- Feststellung der Marderart und Lokalisierung des Nests
- rechtssichere, tierschutzkonforme Vergrämung ohne Fallen oder Gift
- dauerhafte Abdichtung aller Einstiegsstellen nach erfolgter Vergrämung
- Beseitigung von Reviermarkierungen, um erneuten Zuzug zu verhindern
Wo sich Marder bevorzugt einnisten:
- Dachböden und Zwischendecken
- Rollladenkästen und Lüftungsschächte
- Motorräume von Fahrzeugen
- Schuppen, Garagen und Holzstapel
Wann Sie einen Kammerjäger für Marderabwehr hinzuziehen sollten
Sobald Sie nächtliches Poltern, Kratzgeräusche im Dachboden oder angenagte Kabel im Motorraum bemerken, sollten Sie nicht zögern. Marder sind ausgesprochen hartnäckig und verteidigen ihr einmal gefundenes Revier über Duftmarken — je länger Sie warten, desto schwieriger und teurer wird die Vergrämung. Ein professioneller Kammerjäger erkennt zudem zuverlässig, ob es sich tatsächlich um einen Marder oder eine andere Art handelt, und ob sich bereits Jungtiere im Nest befinden.
Warum sollte man sich an einen Fachmann wenden?
Wir sind bei Marderbefall sofort für Sie erreichbar, nutzen Sie unsere Hotline! Nutzen Sie auch unsere ausführliche telefonische Erstberatung! Beim Erstbesuch begutachten die vermittelten Kammerjäger den Schaden, ermitteln die Zugangswege und beraten Sie zu rechtssicheren Vergrämungsmethoden sowie zu den Kosten. Die vermittelten Kammerjäger arbeiten nach den Qualitätsstandards des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbands (DSV).
