Gerade im Sommer hindern Wespen oft daran, den Feierabend beim Grillen genießen zu können. Vor allem dann, wenn sich ein Wespennest im Garten oder Dachgebälk befindet. Oft bemerken Sie vermehrt einen Anstieg der Wespen, aber machen das Nest selber nicht ausfindig.
Schwalbenschutz: Verschmutzung lösen statt Schwalben vertreiben
Vögel sind meist angenehme Zeitgenossen, die uns morgens aus dem Schlaf trällern und den Garten von Insekten befreien. Auch die Schwalbe – Rauch- und Mehlschwalbe bauen ihre Nester gerne unter Dachvorsprüngen oder an Hauswänden – gehört dazu. Problematisch wird es meist nicht durch die Vögel selbst, sondern durch Kot, der auf Fassaden, Fensterbänke oder Terrassen fällt. Wichtig zu wissen: Schwalben stehen unter strengem gesetzlichem Schutz, und die Lösung liegt nicht im Vertreiben, sondern in gezieltem Verschmutzungsschutz.
Warum Schwalben nicht einfach vertrieben werden dürfen
Rauch- und Mehlschwalben sind nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und § 44 Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist nicht nur verboten, Nester während der Brutzeit (März bis September) zu zerstören oder zu beschädigen – nach geltender Rechtsprechung darf der Nestbau auch nicht vollständig verhindert werden. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern und Ersatzmaßnahmen geahndet werden. Eine wirksame und zugleich legale Lösung für die eigentliche Ursache des Ärgers, den Kot, ist daher deutlich sinnvoller als der Versuch, die Tiere komplett zu vertreiben.
Das Kotbrett: Die empfohlene Lösung gegen Verschmutzung
Die von Naturschutzverbänden empfohlene Standardlösung ist ein Kotbrett: eine Platte, die rund einen halben Meter unterhalb des Nestes montiert wird und in einem Winkel von etwa 30 bis 45 Grad angebracht ist. So fällt der Kot kontrolliert auf, statt Fassade oder Terrasse zu verschmutzen – und der schräge Winkel verhindert gleichzeitig, dass sich Tauben oder andere Vögel darauf niederlassen. Die Schwalben selbst werden durch ein fachgerecht montiertes Kotbrett nicht gestört und können ungehindert ein- und ausfliegen.
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Montage eines Kotbretts sowie die Beratung zu allen weiteren zulässigen Maßnahmen. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Startseite von Xattack Schädlingsbekämpfung.
Wenn eine echte Ausnahmegenehmigung nötig ist
Nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei notwendigen Sanierungsarbeiten am Gebäude – kann die zuständige Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Erst dann dürfen Nester außerhalb der Brutzeit fachgerecht entfernt oder Umsiedlungsmaßnahmen wie Kunstnester an anderer Stelle vorgenommen werden. Wir beraten Sie, ob Ihr Anliegen einen solchen Fall darstellt, und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der örtlichen Naturschutzbehörde. Von häufig beworbenen Ultraschallgeräten raten wir ab: Ihre Wirksamkeit gegen Vögel ist wissenschaftlich nicht eindeutig belegt.